Als Castrum doloris (lateinisch für Trauerburg) bezeichnet man in der Renaissance und im Barock eine bei Prominenten zum Schutz und zur Begleitung ihres Katafalks in Kirchen oder an anderen würdigen Orten temporär errichtete Trauerkapelle, die häufig im Bilde festgehalten wurde. Sie konnte den Sarg mit dem Leichnam enthalten, musste es aber nicht, da öfters in mehreren Kirchen gleichzeitig Castra doloris für den gleichen Verstorbenen errichtet wurden. Das Castrum doloris sollte zur „Abschiednahme“ und Trauerbewältigung der Hinterbliebenen einen abgeschirmten Raum um den Sarg des verstorbenen Prominenten bieten und bis zur Grablegung seine hohe Kultiviertheit repräsentieren.
Der Errichtung des Castrum doloris ging in der Regel die Aufbahrung der Leiche auf dem Totenbett oder einem Katafalk voraus, die ebenfalls im Bilde verewigt werden konnte.[1] Durch die Feier der Exequien nach dem Caeremoniale Episcoporum, die Leichenpredigt und Trauermusik sowie ein aufwendiges Lichtspiel wurde das Trauererlebnis am Castrum doloris schließlich zur außergewöhnlich sinnlichen Erfahrung.